Satzung des Stadtelternrats der Kindertageseinrichtungen (SER KiTa) Leinfelden-Echterdingen

Auf Grundlage des § 5a Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG für Baden-Württemberg (zuletzt geändert am 23.11.2024) mit Wortlaut:

§ 5a
Gesamtelternbeirat

(1) Elternbeiräte und Eltern, deren Kinder in den Tageseinrichtungen gefördert und betreut werden oder gefördert und betreut werden könnten, können sich örtlich und überörtlich zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen, um die Interessen der Eltern und der Kinder in Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung, die über die einzelne Tageseinrichtung hinausgehen, zu vertreten und Anregungen im Bereich der Tageseinrichtungen einzubringen.

(2) Soweit ein Gesamtelternbeirat gebildet wurde, dient dieser für die jeweilig betroffene Gemeinde, die Träger der örtlichen Tageseinrichtungen und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Ansprechpartner der Eltern bei übergreifenden Fragen der Erziehung, Bildung und der Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen.

schließen sich die ElternbeirätInnen der Kindertageseinrichtungen Leinfelden-Echterdingen zu einem Gesamtelternbeirat, dem Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen Leinfelden-Echterdingen (SER KiTa) zusammen und geben sich die folgende Satzung. 

Präambel 

Die Zeit in der Kindertageseinrichtung ist für Kinder wie Familien eine prägende Lebensphase. Viele Kinder verbringen bis zu sechs Jahre in einer KiTa – umso bedeutsamer ist es, dass diese Zeit von einer verlässlichen, kindgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung begleitet wird.

In der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen gibt es mit Stand Juli 2025 insgesamt 31 Kindertageseinrichtungen unter der Trägerschaft von 11 verschiedenen Trägern. Diese Vielfalt an Betreuungsangeboten stellt hohe Anforderungen an Transparenz, Zusammenarbeit und Mitwirkung – insbesondere aus Elternsicht.

Eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung ist eine zentrale Aufgabe des städtischen Gemeinwesens. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Lebensqualität in der Stadt. Gleichzeitig ist sie ein entscheidender Standortfaktor für Leinfelden-Echterdingen im Wettbewerb um Familien, Fachkräfte und Unternehmen.

Der Stadtelternrat Kindertageseinrichtung (SER KiTa) Leinfelden-Echterdingen setzt sich dafür ein, die Interessen von Kindern und Eltern gegenüber Trägern, Verwaltung, Gemeinderat und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten. Er engagiert sich unter anderem für eine familienfreundliche, bedarfsgerechte und bezahlbare Kinderbetreuung und bringt die Perspektive der Eltern aktiv in die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungslandschaft ein.

Dabei arbeitet der SER KiTa unabhängig, überparteilich, überkonfessionell und lösungsorientiert. Er versteht sich nicht nur als Stimme für Eltern, sondern auch als konstruktiver Partner im Dialog mit allen Beteiligten.

Neben seiner übergreifenden Rolle unterstützt der SER KiTa auch bei konkreten Fragen und Anliegen aus den Einrichtungen. Er möchte informieren, vernetzen, vermitteln – und so dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Kinder, Familien und Fachkräfte in Leinfelden-Echterdingen nachhaltig zu verbessern.

§1 Allgemeines

Der Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen Leinfelden-Echterdingen, im Folgenden SER KiTa, ist eine Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in den Kindertageseinrichtungen in Leinfelden-Echterdingen aufgenommen sind und versteht sich als ein gemeinsamer, trägerübergreifender Gesamtelternbeirat der Eltern und Elternbeiräte aller Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Leinfelden-Echterdingen.

§2 Aufgaben

(1) Ziel und Aufgabe der Arbeit des SER KiTa ist es, die Anregungen, Wünsche, Kritiken der Eltern und deren Kinder gegenüber den Trägern zu vertreten. Der SER KiTa unterstützt die Kommunikation und Zusammenarbeit von Elternbeiräten, Erzieher/-innen, Eltern und Trägern. Weiterhin soll der SER KiTa vorausschauend und übergreifend die Probleme der Kindertageseinrichtungen bzw. der Eltern behandeln und Lösungen bzw. Lösungsansätze aufzeigen und diskutieren.

Der SER KiTa vertritt die Interessen der Elternschaft in der Öffentlichkeit, gegenüber der Stadtverwaltung, den Trägern und gegenüber den politischen Gremien sowie deren Ausschüssen.

(2) Der Vorstand des SER KiTa ist Ansprechpartner für die Eltern, ElternbeirätInnen und Elterninitiativen, für die Träger und kommunalen Entscheidungsgremien bei übergreifenden Themen und grundsätzlichen Fragen, z.B. bei

(a) Entgeltfragen,

(b) Fragen der personellen und sachlichen Ausstattung,

(c) Öffnungszeiten,

(d) der Neueinrichtung und Schließung von Gruppen oder Einrichtungen,

(e) der örtlichen Bedarfsplanung und der Kindertagesstättenentwicklungsplanung,

(f) Sprachförderung.

(3) Der SER KiTa setzt sich mit der Kindertagesstätten-Politik des Landes, der Kommunen und der Träger auseinander und informiert die Elternschaft über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen.

(4) Der Vorstand des SER KiTa verpflichtet sich, vor relevanten Ausschüssen insbesondere zu den in (2) fff aufgeführten Themen und wichtigen Entscheidungen, die ElternbeirätInnen und Eltern der einzelnen Einrichtungen rechtzeitig zu informieren um die Meinungsbilder in die Besprechungen mit den Trägern, politischen Gremien und kommunalen Ausschüssen einzubringen.

(5) Der Vorstand des SER KiTa agiert unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.

§3 Struktur, Mitglieder und Organisation

(1) SER KiTa hat die Struktur eines nicht eingetragenen Vereins im Sinne der §§ 21 ff BGB 

(2) Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.  

(3) Bestimmungen zur Mitgliederversammlung

1. Zusammensetzung:

Mitglieder des SER KiTa sind die gewählten ElternbeirätInnen aller Kindertageseinrichtungen.

2. Versammlungen:

(a) Jährlich finden mindestens zwei ordentliche Mitgliederversammlung statt. Mitgliederversammlungen sind in der Regel öffentlich und können auch elektronisch als Onlinebesprechung stattfinden. In Ausnahmefällen können sie, auch in Teilen, durch Beschluss des Vorstands, für nicht-öffentlich erklärt werden.

(b) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder per Mail einzuberufen.

Eine Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn das Interesse des SER KiTa es erfordert oder wenn VertreterInnen aus mindestens fünf Einrichtungen die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.

(4) Bestimmungen zum Vorstand

1. Wahl:

(a) Die Mitgliederversammlung wählt jedes Jahr jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres drei bis maximal sieben Vorstandsmitglieder.

(b) Jede Einrichtung bekommt eine Stimme, dies wird wie folgt realisiert: Jeder Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung bestimmt einen Delegierten, der für die Wahl des Vorstands des SER KiTa stimmberechtigt ist. Alle anwesenden Delegierten sind stimmberechtigt. 

Stimmrechtsübertragungen können durch Vollmacht beantragt werden. Die Wahl erfolgt offen durch Abstimmung per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Wahl als geheime Wahl stattfinden.

(c) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, kann der Vorstand dessen Aufgaben unter den verbleibenden Vorstandsmitgliedern neu verteilen oder einen Nachfolger benennen. Ein Nachfolger muss in der nächsten Mitgliederversammlung in seinem neuen Amt bestätigt werden. Benennt der Vorstand selbst keinen Nachfolger, kann das freigewordene Vorstandsamt bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl gestellt werden. Die Dauer des Amtes richtet sich dann nach der verbleibenden Amtszeit des restlichen Vorstands.

(d) Idealerweise besteht der Vorstand nicht nur aus Mitgliedern mit Bezug zu einem einzelnen Träger.

(e) Die Mitgliederversammlung bestimmt aus ihrer Mitte eine Wahlleitung, die die Durchführung und Auszählung der Wahl organisiert und überwacht. Die Wahlleitung selbst darf nicht kandidieren.

Kandidieren können alle Mitglieder.

Gewählt werden bis zu sieben Personen, mindestens jedoch drei.

Die Wahl erfolgt einzeln je Kandidat:in (Personenwahl) durch Abstimmung. Jeder Delegierte kann pro Kandidat:in mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als gewählt gelten die drei bis sieben Kandidat:innen mit den meisten Stimmen, sofern diese jeweils mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen (ohne Enthaltungen) auf sich vereinen.

Sofern nach dem ersten Wahlgang weniger als drei Personen die erforderliche Mehrheit erreicht haben, erfolgt eine weitere Wahlrunde mit den nicht gewählten Kandidat:innen.

Der Wahlleiter gibt das Ergebnis unmittelbar bekannt. Es ist im Protokoll der Mitgliederversammlung zu dokumentieren.

2. Versammlungen:

(a) Die Sitzungen des Vorstands sind von einer/einem der beiden Vorstandsvorsitzenden oder beiden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche einzuberufen.

(b) Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitglieder über alle seine Tätigkeiten zu informieren.

3. Zusammensetzung:

(a) Der Vorstand vergibt z.B. folgende Ämter unter seinen Mitgliedern:

Zwei Vorsitzende

SchriftführerIn

KassiererIn

Bis zu zwei BeisitzerInnen je Träger aus dem Kreis der Mitglieder für besondere Aufgaben und z.B. zur Teilnahme an besonderen Gremien wie etwa dem regelmäßig stattfindenden Kindergartengesamtausschuss.

§4 Geschäftsführung

(1) Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes wird ein Protokoll geführt. Die Protokolle werden den Mitgliedern des SER KiTa zur Verfügung gestellt..

(2) Es wird Öffentlichkeitsarbeit nach außen und an die Elternschaft gemacht.

(3) Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.

(4) Bei Bedarf können Sachkundige, insbesondere pädagogische Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen und Zuständige der Träger, Zuständige der Stadtverwaltung sowie Mitglieder der politischen Gremien bzw. kommunalen Ausschüsse, eingeladen werden.

(5) Die Amtszeit des Vorstands endet mit dem Kindergartenjahr. Er führt die Geschäfte weiter, bis sich der neue Vorstand konstituiert hat.

§5 Finanzierung

(1) Die Stadt Leinfelden-Echterdingen unterstützt den SER KiTa vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel mit einem Betrag von 500 Euro pro Kindergartenjahr. Der Betrag wird jeweils nach der Wahl des SER KiTa auf ein vom SER KiTa eingerichtetes Konto überwiesen. Diese finanzielle Unterstützung dient z.B. der Einrichtung und Vorhaltung sowie Aktualisierung der Homepage des SER KiTa.   

(2) Die getätigten Ausgaben und Einnahmen (z.B. aus Spenden) sind nach Abschluss eines jeden Kindergartenjahres gegenüber der Stadtverwaltung nachzuweisen.

(3) Die Verwaltung der Gelder obliegt dem/der KassiererIn. Zur Entlastung wird während der ersten Mitgliederversammlung des neuen Kindergartenjahres der Kassenbericht des abgelaufenen Kindergartenjahres vorgelegt.

§6 Änderung der Satzung

(1) Die Satzung des SER KiTa kann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden Mitglieder bei einer Vollversammlung geändert werden. Gleiches gilt für die Auflösung des SER KiTa.

Redaktionelle Änderungen können vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.                     Sie bedürfen keiner Abstimmung in der Vollversammlung.  

(2) Bei Auflösung des SER KiTa sind die von der Stadt Leinfelden-Echterdingen nach § 5 erhaltenen, nicht verbrauchten Zuwendungen an diese zurückzuzahlen. Unverbrauchte Spenden werden an einen gemeinnützigen Verein gespendet.

§7 Gültigkeit

Über die Gültigkeit der Satzung vom 28.07.2025 wurde in der Mitgliederversammlung am 05.11.2025 abgestimmt. Mit Beschluss von diesem Tag tritt die Satzung in Kraft.